THC-Grenzwert in Österreich: Was am Steuer wirklich gilt

Bei Alkohol sagt das Gesetz genau, ab wann Schluss ist. Bei Cannabis nicht. Hier steht, wie die Rechtslage in Österreich aussieht, wie eine Drogenkontrolle abläuft, was sie kosten kann – und was Deutschland seit 2024 anders macht.

Stand: Oktober 2026 · Quellen am Ende der Seite

Die kurze Antwort

Nein, Österreich hat keinen gesetzlichen THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Anders als bei Alkohol nennt das Gesetz für Suchtgift keinen Messwert. Ob jemand strafbar ist, hängt davon ab, ob eine dazu ermächtigte Ärztin oder ein ermächtigter Arzt eine Beeinträchtigung feststellt. Deutschland hat dagegen seit 22. August 2024 einen gesetzlichen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.

Was das Gesetz in Österreich sagt

Die zentrale Regel steht in § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO):

„Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen.“

Für Alkohol legt derselbe Paragraph fest, ab welchem Wert man jedenfalls als beeinträchtigt gilt: 0,8 Promille im Blut bzw. 0,4 mg/l in der Atemluft. Darunter gelten weitere Grenzen – 0,5 Promille allgemein (§ 14 Abs. 8 Führerscheingesetz), 0,1 Promille für Probeführerschein-Besitzer. Für THC fehlt eine solche Zahl vollständig.

Auch das Bundeskanzleramt hält auf oesterreich.gv.at fest: Bei Suchtgift gibt es im Gegensatz zu Alkohol keine Grenzwerte, maßgeblich ist allein die ärztliche Feststellung einer Beeinträchtigung.

So läuft eine Drogenkontrolle ab

Die Polizei darf auf Drogen kontrollieren, wenn Fahrverhalten, ein Unfall oder körperliche Auffälligkeiten auf eine Beeinträchtigung hindeuten und Alkohol als Ursache ausgeschlossen ist. Der Ablauf hat vier Stufen:

  1. Verdachtsprüfung durch die Polizei

    Die Beamt:innen prüfen den Verdacht anhand eines standardisierten Drogencheck-Formulars.

  2. Speicheltest als Vortest

    Ermächtigte Ärzt:innen oder speziell geschulte Polizist:innen dürfen den Speichel auf Suchtgiftspuren testen. Wer verweigert, muss mit einer klinischen Untersuchung rechnen.

  3. Klinische Untersuchung

    Erhärtet sich der Verdacht, stellt eine ermächtigte Ärztin oder ein ermächtigter Arzt den Grad der Beeinträchtigung fest. Die Polizei kann dafür zum Untersuchungsort bringen.

  4. Blutabnahme

    Bestätigt das ärztliche Gutachten den Verdacht, wird Blut abgenommen und untersucht. Die Blutabnahme kann nicht erzwungen werden – wer sie verweigert, wird aber bestraft.

Die Kosten der Untersuchung trägt man nur, wenn tatsächlich eine Beeinträchtigung durch Suchtgift festgestellt wurde.

Welche Strafen drohen

Wer in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand fährt, wird nach derselben Bestimmung bestraft wie Alkohol am Steuer zwischen 0,8 und 1,19 Promille. Die Folgen beim ersten Verstoß:

FolgeWas giltRechtsgrundlage
Geldstrafe800 bis 3.700 €§ 99 Abs. 1b StVO
Führerschein­entzug1 Monat; mindestens 3 Monate, wenn ein Unfall verschuldet wurde§ 26 Abs. 1 FSG
Begleitende MaßnahmeVerkehrscoaching; für Probeführerschein-Besitzer und im Wiederholungsfall eine Nachschulung§ 24 Abs. 3 FSG
EignungsnachweisLenkberechtigung nur mit verkehrspsychologischer und fachärztlicher Stellungnahme§ 14 Abs. 3 FSG-GV

Bei Wiederholung innerhalb von fünf Jahren und in Kombination mit anderen Delikten gelten längere Entziehungsdauern.

Besonders einschneidend ist der Eignungsnachweis: Wer nach § 14 Abs. 3 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung beeinträchtigt gefahren ist, bekommt die Lenkberechtigung nur mit einer verkehrspsychologischen Untersuchung (VPU) und einer fachärztlichen Stellungnahme zurück – auch beim ersten Mal und ohne dass eine Abhängigkeit vorliegt.

Führerscheinprüfung auch ohne Fahrt

Unabhängig von einer Kontrolle kann die Führerscheinbehörde tätig werden: Bestehen Bedenken, ob die gesundheitliche Eignung noch gegeben ist, holt sie ein amtsärztliches Gutachten ein und kann die Lenkberechtigung einschränken oder entziehen (§ 24 Abs. 4 FSG). Hinweise auf regelmäßigen Konsum können so ein Verfahren auslösen – auch wenn nie beeinträchtigt gefahren wurde.

Medizinisches Cannabis

Eine Ausnahme für Patient:innen gibt es im Straßenverkehr nicht: Laut Verwaltungsgerichtshof ist es für § 5 StVO unerheblich, ob ein Mittel ärztlich verschrieben wurde – entscheidend ist nur, ob es die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt hat. Für die Lenkberechtigung selbst verlangt § 14 Abs. 4 FSG-GV eine befürwortende fachärztliche Stellungnahme.

THC-Werte im Blut: die Tabelle

Gemessen wird THC im Blutserum, angegeben in ng/ml (Nanogramm pro Milliliter). Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Stoffen:

WertBedeutungWo er gilt
kein WertKeine gesetzliche Grenze; die ärztliche Feststellung einer Beeinträchtigung entscheidetÖsterreich (§ 5 StVO)
1,0 ng/ml THCAnalytischer Nachweisgrenzwert, den deutsche Gerichte bis 2024 allgemein angewandt habenDeutschland für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 (§ 24c StVG); Vorschlag des Volksbegehrens für dieselbe Gruppe
3,5 ng/ml THCGesetzlicher Grenzwert; laut unabhängiger Expertengruppe des deutschen Verkehrsministeriums vom Unfallrisiko vergleichbar mit 0,2 Promille AlkoholDeutschland seit 22.08.2024 (§ 24a Abs. 1a StVG); Vorschlag des Volksbegehrens
THC-COOHInaktives Abbauprodukt, keine Aussage über akute Beeinträchtigungkein Grenzwert für das Fahren

Wie lange ist THC im Blut nachweisbar?

Das hängt stark von Menge, Häufigkeit und Person ab – einen verlässlichen „Abbau-Rechner“ gibt es nicht. Die deutsche Expertengruppe hält fest, dass THC bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum im Blutserum nachweisbar sein kann, also lange nachdem die Wirkung vorbei ist. Genau deshalb hat Deutschland den Wert von 1,0 auf 3,5 ng/ml angehoben: Bestraft werden soll, wer zeitnah vor der Fahrt konsumiert hat – nicht, wer Tage zuvor gekifft hat.

Ein Grenzwert ist keine Einladung. Wer gekifft hat, fährt nicht. Der ADAC empfiehlt, nach dem Konsum mindestens 24 Stunden nicht zu fahren.

Österreich und Deutschland im Vergleich

ÖsterreichDeutschland
Gesetzlicher THC-Grenzwertkeiner3,5 ng/ml
Wann strafbar?wenn ärztlich eine Beeinträchtigung festgestellt wirdab 3,5 ng/ml (Ordnungswidrigkeit); mit Ausfallerscheinungen Straftat
Erster Verstoß800–3.700 €, Führerscheinentzug, VPU + fachärztliche Stellungnahme500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
Mischkonsum mit Alkoholkeine eigene Regelung1.000 €
Fahranfänger / unter 21keine eigene RegelungCannabisverbot (1,0 ng/ml)
Medizinisches Cannabiskeine AusnahmeAusnahme bei bestimmungsgemäßer Einnahme

Was das Volksbegehren fordert

Das Volksbegehren „THC-Grenzwert Anpassung“ will das deutsche Modell nach Österreich holen: einen messbaren, wissenschaftlich begründeten Wert statt einer Einzelfallbeurteilung ohne festen Maßstab.

Den ausformulierten Entwurf zu § 5 und § 99 StVO findest du auf der Startseite – und als zeilengenauen Vergleich mit dem geltenden Gesetz auf GitHub. Es gibt auch Gegenstimmen: Das Kuratorium für Verkehrssicherheit widerspricht der Forderung laut MeinBezirk und schlägt stattdessen Speicheltests vor.

Fairer Grenzwert statt Rechtsunsicherheit

Die gesetzliche Hürde von 8.969 Unterstützungserklärungen ist geschafft. Jetzt zählt jede Stimme für die 100.000, ab denen sich der Nationalrat mit dem Anliegen befassen muss.

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Häufige Fragen

Gibt es in Österreich einen THC-Grenzwert am Steuer?

Nein. Das Gesetz nennt für Suchtgift keinen Messwert. Strafbar ist, wer in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand fährt – festgestellt durch eine ermächtigte Ärztin oder einen ermächtigten Arzt.

Wie viel ng/ml THC sind in Österreich erlaubt?

Es gibt keinen erlaubten Wert und keine Untergrenze, auf die man sich verlassen kann. Ein bestimmter Messwert schützt also weder vor einer Strafe, noch führt er automatisch zu einer.

Gilt der deutsche Grenzwert von 3,5 ng/ml auch in Österreich?

Nein. In Österreich gilt österreichisches Recht – auch für Fahrer:innen mit deutschem Führerschein.

Kann ich den Führerschein verlieren, obwohl ich nicht bekifft gefahren bin?

Ein Strafverfahren nach § 5 StVO setzt eine Fahrt im beeinträchtigten Zustand voraus. Die Führerscheinbehörde kann aber bei Bedenken an der gesundheitlichen Eignung ein amtsärztliches Gutachten verlangen und die Lenkberechtigung einschränken oder entziehen (§ 24 Abs. 4 FSG) – das ist unabhängig von einer konkreten Fahrt möglich.

Darf ich mit medizinischem Cannabis Auto fahren?

Nur, wenn du nicht beeinträchtigt bist. Laut Verwaltungsgerichtshof spielt es für § 5 StVO keine Rolle, ob ein Mittel verschrieben wurde. Für die Lenkberechtigung ist eine befürwortende fachärztliche Stellungnahme nötig (§ 14 Abs. 4 FSG-GV).