Volksbegehren online unterschreiben: Schritt für Schritt mit ID Austria

Ein Volksbegehren in Österreich zu unterstützen dauert online wenige Minuten – mit der ID Austria, der Nachfolgerin der Handy-Signatur. Wer keine ID Austria hat, unterschreibt persönlich in jedem Gemeindeamt. Hier steht, wie beides funktioniert.

Stand: Oktober 2026 · Quellen am Ende der Seite

In Kürze

Auf oesterreich.gv.at das gewünschte Volksbegehren auswählen, mit der ID Austria anmelden und die Unterstützungserklärung bestätigen. Unterstützen darf, wer die österreichische Staatsbürgerschaft hat, am Tag der Unterstützung mindestens 16 Jahre alt und in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Es kostet nichts.

Wer darf ein Volksbegehren unterstützen?

Jedes Volksbegehren kann man nur einmal unterstützen. Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, muss und kann in der späteren Eintragungswoche nicht noch einmal unterschreiben – die Stimme zählt bereits.

Online unterschreiben in fünf Schritten

  1. ID Austria bereithalten

    Du brauchst eine aktivierte ID Austria – in der Regel über die App „Digitales Amt“ auf dem Smartphone.

  2. Aktuelle Volksbegehren aufrufen

    Öffne die Übersicht der aktuellen Volksbegehren auf oesterreich.gv.at. Dort sind alle registrierten Volksbegehren aufgelistet, die gerade unterstützt werden können.

  3. Volksbegehren auswählen

    Wähle das Volksbegehren, das du unterstützen möchtest, und starte die Online-Unterstützung.

  4. Mit ID Austria anmelden

    Melde dich mit deiner ID Austria an und bestätige die Anmeldung in der App.

  5. Unterstützungserklärung abschließen

    Prüfe die Angaben und schließe die Unterstützung ab. Fertig – deine Erklärung ist gültig abgegeben.

Und die Handy-Signatur?

Die Handy-Signatur gibt es nicht mehr – sie wurde durch die ID Austria abgelöst. Wer früher mit der Handy-Signatur unterschrieben hat, braucht heute die ID Austria.

Noch keine ID Austria?

Die ID Austria wird bei einer Registrierungsbehörde ausgestellt, etwa bei der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder einer Passbehörde. Alle Infos dazu stehen auf id-austria.gv.at. Wer sie nicht extra beantragen möchte, ist mit dem Weg über das Gemeindeamt meist schneller.

Persönlich am Gemeindeamt unterschreiben

Bei einer österreichischen Botschaft oder einem Konsulat kann man eine Unterstützungserklärung nicht abgeben. Auslandsösterreicher:innen unterschreiben deshalb online oder bei einem Aufenthalt in Österreich in einer Gemeinde.

Was nach dem Unterschreiben passiert

Ein Volksbegehren läuft in zwei Phasen:

PhaseWas passiertSchwelle
1. UnterstützungUnterstützungserklärungen werden gesammelt. Ist die Schwelle erreicht, können die Initiator:innen den Einleitungsantrag beim Innenministerium stellen.8.969
2. EintragungswocheDas Innenministerium legt einen Eintragungszeitraum von acht aufeinanderfolgenden Tagen fest, mindestens acht Wochen im Voraus. In dieser Woche kann jede:r Stimmberechtigte unterschreiben.100.000

8.969 entspricht einem Promille der Wohnbevölkerung. Alternativ zu 100.000 reicht je ein Sechstel der Stimmberechtigten in drei Bundesländern.

Die Unterstützungserklärungen aus Phase 1 werden in Phase 2 mitgezählt. Erreicht ein Volksbegehren 100.000 Unterschriften, muss sich der Nationalrat damit befassen.

Aktuell: Volksbegehren „THC-Grenzwert Anpassung“

Das Volksbegehren fordert einen wissenschaftlich begründeten THC-Grenzwert im Straßenverkehr – 3,5 ng/ml nach deutschem Vorbild – statt einer Regelung ohne festen Maßstab. Mit 9.502 Unterstützungserklärungen (Stand 01.10.2026) ist die erste Hürde geschafft. Jetzt zählt jede Stimme für die 100.000.

Jetzt online unterstützen Worum es beim THC-Grenzwert geht

Häufige Fragen

Kostet das Unterschreiben etwas?

Nein. Die Unterstützung eines Volksbegehrens ist kostenlos – online wie am Gemeindeamt.

Kann ich mehrere Volksbegehren unterschreiben?

Ja. Du kannst beliebig viele verschiedene Volksbegehren unterstützen – jedes aber nur einmal.

Sehen die Initiator:innen, dass ich unterschrieben habe?

Die Bevollmächtigten eines Volksbegehrens können beim Innenministerium abfragen, wie viele Unterstützungserklärungen eingegangen sind. Die Erklärungen selbst werden im zentralen Wählerregister erfasst.

Ich lebe im Ausland – kann ich trotzdem unterschreiben?

Ja, wenn du in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen bist. Am einfachsten geht es online mit der ID Austria. Bei Botschaften und Konsulaten ist eine Unterstützung nicht möglich.

Muss ich in der Eintragungswoche noch einmal unterschreiben?

Nein. Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, wird automatisch mitgezählt und kann nicht ein zweites Mal unterschreiben.